Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der vorliegende Vertrag zur Anmietung von Campervans wird zwischen Loyd Rozzo Unipessoal Lda (SIESTA CAMPERS) und dem in den besonderen Bedingungen genannten MIETER (MIETER) unter den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.

2. Buchungen

2.1. Der MIETER muss einen gültigen, umfassenden Führerschein besitzen und vorlegen, der zum Führen eines Fahrzeugs bis zu 3.500 kg (Klasse B) berechtigt. Außerdem muss der Führerschein seit mindestens einem Jahr bzw. zwei Jahren für Buchungen in Portugal bzw. Spanien gültig sein.

2.2. Ist der MIETER unter 25 oder über 70 Jahre alt, wird ein Zuschlag von 10€ pro Tag berechnet. Zusätzliche Fahrer, die am Mietvertrag beteiligt sind, müssen ihren Führerschein und Reisepass vorlegen, wobei ein zusätzlicher Tagessatz von 10€ zu zahlen ist.

2.3. Es obliegt dem MIETER, ein Fahrzeug mit manueller Schaltung nur dann zu reservieren, wenn er in der Handhabung eines solchen Fahrzeugs geübt und zertifiziert ist. Der MIETER muss SIESTA CAMPERS davon in Kenntnis setzen, wenn er lediglich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen kann.

2.4. Der MIETER erklärt sich damit einverstanden, dass SIESTA CAMPERS bei Schwankungen der Tagessätze nach Bezahlung der Reservierung keinen Anspruch auf Rückerstattung hat. Ebenso verlangt SIESTA CAMPERS keine zusätzliche Zahlung, um die ursprüngliche Reservierung aufrechtzuerhalten.

3.  Zahlungen

3.1. Der MIETER ist verpflichtet, SIESTA CAMPERS 50% des Mietpreises zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen, um die Reservierung zu bestätigen. Die Zahlung muss innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung erfolgen. Diese Zahlung erfolgt über ein sicheres Online-Zahlungsportal mit einer Kreditkarte oder telefonisch über die Buchungszentrale, bei der Buchung.
 Bei Ankunft ist der MIETER dazu verpflichtet, SIESTA CAMPERS den Restbetrag zu zahlen.

4. Kaution

4.1. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag muss der MIETER eine Kaution in Höhe des im Vertrag genannten Betrags als Kreditkartenermächtigung im Namen des Hauptfahrers hinterlegen. Mit diesem Betrag werden sämtliche durch die Anmietung entstandenen Kosten und Nebenkosten verrechnet.

4.2. Bei nicht erfolgter Hinterlegung der vereinbarten Kaution behält sich SIESTA CAMPERS das Recht vor, die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen oder Unterkünften zu verweigern. Darüber hinaus kann SIESTA CAMPERS nicht für eventuelle Folgekosten haftbar gemacht werden.

4.3. SIESTA CAMPERS erstattet die einbehaltene Kaution zurück:

4.3.1. Nach Rückgabe des Fahrzeugs, wenn es sich in demselben Zustand befindet, in dem es sich bei der Abholung befand;

4.3.2. Wenn der Innenraum und das Äußere des Fahrzeugs sauber sind und die Toilette und die Abwassertanks geleert sind.

4.3.3. Nach Zahlung aller eventuell ausstehenden Mautgebühren und Bußgelder (dies kann einige Tage dauern);

4.3.4. Nach Prüfung auf mögliche Schäden.

4.4. Der MIETER willigt hiermit ein, dass SIESTA CAMPERS bei Verstößen gegen die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen berechtigt ist, eventuell anfallende Kosten mit der Kaution, zu verrechnen, oder von der Kreditkarte des MIETERS abzubuchen.

4.5. Der MIETER ist verpflichtet, SIESTA CAMPERS sämtliche ausstehenden Beträge in voller Höhe zu erstatten. Sollte sich die Kaution als unzureichend erweisen, um die Kosten für etwaige Schäden oder andere im Rahmen dieser Bedingungen anfallende Kosten zu decken, übernimmt der MIETER die Haftung für die Zahlung des Restbetrags.

4.6. SIESTA CAMPERS bietet dem MIETER im Mietvertrag eine zusätzliche Schutz an, die diejenigen Posten abdeckt, die von der CDW nicht abgedeckt werden, wodurch sich die Kaution mittels Kreditkarte entsprechend der gewählten Deckung wie folgt verringern kann:

4.6.1. Komplett-CDW: 200,00€;

4.6.2. Standard-CDW: 450,00€;

4.6.3. Basis-CDW: 2.000,00€;

5. Rücktritt

Die Rücktrittsregelung wird bei SIESTA CAMPERS aufgrund der unsicheren Zeiten mit Nachsicht angewandt. Sollte der MIETER seine Reise aus jedweden Gründen verschieben müssen, kann er innerhalb eines Jahres nach dem Rücktritt einmalig auf einen späteren Termin umbuchen. Der aktuelle Buchungsbetrag wird, sofern verfügbar, auf die neue Buchung angerechnet. Sind dem MIETER die neuen Reisetermine noch nicht bekannt, wird für die einmalige Nutzung eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Buchungsbetrages ausgestellt. Der MIETER setzt sich mit SIESTA CAMPERS in Verbindung, sobald die neuen Termine feststehen, sodass alles Weitere geregelt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift nicht übertragbar ist und nur vom ursprünglich Buchenden eingelöst werden kann. Sie muss für eine Neubuchung innerhalb von 1 Jahr nach dem Stornierungsdatum eingelöst werden. Bei Buchungen, die mit einem Gutschein vorgenommen wurden, sind nur Rabatte möglich, die zum Zeitpunkt der Erstbuchung galten.

Tritt der MIETER zurück, ohne einen neuen Termin mitzuteilen, fallen entsprechende Rücktrittsgebühren an:

5.1. Erfolgt der Rücktritt 60 Tage vor der geplanten Abholung, werden 100% der Kosten gutgeschrieben;

5.2. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 60 Tagen bis 7 Tage vor der geplanten Abholung, wird eine Rücktrittsgebühr von 50% der Kaution einbehalten. Alternativ kann der MIETER eine flexible Reisegutschrift in Höhe von 100% des bereits gezahlten Gesamtbetrages wählen, die ein Jahr lang ab dem Rücktrittsdatum gültig bleibt.

5.3. Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der geplanten Abholzeit wird eine „No-Show-Gebühr“ erhoben, wobei 100% des Mietpreises einbehalten werden.

5.4. SIESTA CAMPERS gewährt keine Rückerstattung für Terminänderungen, die einen Monat vor der Ankunft des MIETERS erfolgen.

5.5. Änderungen oder Rücktritte, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, müssen SIESTA CAMPERS unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche mitgeteilt werden. Jede Buchungsänderung ist innerhalb der ersten 48 Stunden kostenlos; danach wird eine Gebühr von 50€ für die Terminänderung erhoben. Änderungen von Modelltypen haben Einfluss auf die Anpassung der Tagessätze und sind von der Verfügbarkeit abhängig.

6.  Übergabe und rückgabe des fahrzeugs

6.1. Mit der Übergabe bestätigt der MIETER, dass SIESTA CAMPERS:

6.1.1. Das Fahrzeug in einwandfreiem, sauberem Zustand, mit der entsprechenden Außen- und Innenausstattung, dem Zubehör und den Papieren übergibt;

6.1.2. Bei der Übergabe nimmt ein Mitarbeiter eine umfassende Zustandsbewertung des Fahrzeugs vor, um es auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Unterzeichnung des Mietvertrages zu überprüfen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs übernimmt der MIETER die uneingeschränkte Haftung für alle Schäden, die bei der Abholung gegenüber dem Mitarbeiter von SIESTA CAMPER nicht angegeben wurden;

6.1.3. Innenraumschäden, die bei der Abholung nicht festgestellt wurden, können innerhalb von maximal 6 Stunden nach der Abholung unter support@siestacampers.com gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Verantwortung für Schäden beim MIETER und die Klauseln 10 und 11 dieser AGB's finden Anwendung.

6.2. Bei der Übergabe bestätigt der MIETER stets:

6.2.1. Dass er keine körperlichen Beeinträchtigungen aufweist, die ein sicheres Führen des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten. Dass er derzeit weder unter dem Einfluss von schweren Medikamenten steht, noch von einem qualifizierten Arzt eine ärztliche Anweisung erhalten hat, auf das Fahren zu verzichten;

6.2.2. Dass er den Wasser- und Kraftstoffstand bei der Abholung überprüft hat.

7. Rückgabe des fahrzeugs

7.1. Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand, in dem er es erhalten hat, an dem Ort und zu dem Zeitpunkt zurückzugeben, die im Vertrag angegeben sind, andernfalls gilt der Vertrag als gebrochen.

7.1.1. Wird SIESTA CAMPERS nicht ordnungsgemäß über unvorhergesehene Verspätungen in Bezug auf die Ankunftszeit informiert, fällt eine zusätzliche Gebühr von 30,00€ an;

7.1.2. Der MIETER verpflichtet sich, ausreichend Zeit für die Rückkehr zum Flughafen und den Abflug einzuplanen und erkennt an, dass SIESTA CAMPERS nicht für die Rückerstattung verpasster Flüge verantwortlich gemacht werden kann, ungeachtet des Grundes;

7.1.3. Sollte der MIETER das Fahrzeug ohne vorherige Absprache mit SIESTA CAMPERS außerhalb der Geschäftszeiten zurückgeben, z. B. um einen frühen Flug zu erreichen, wird eine Servicegebühr von 30,00€ erhoben;

7.1.4. Gibt der MIETER das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem vereinbarten Rückgabeort zurück, kann SIESTA CAMPERS nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die vor der Abholung des Fahrzeugs entstanden sind. Der MIETER erklärt sich damit einverstanden, dass ein Mitarbeiter von SIESTA CAMPERS das Fahrzeug auf eventuelle Schäden untersucht, wobei er umgehend über eventuelle Unstimmigkeiten informiert wird. In diesem Fall behält sich SIESTA CAMPERS das Recht vor, die Kreditkarte des MIETERS mit Beträgen zu belasten, um die Reparaturkosten, die Betriebs- und Logistikkosten sowie eventuelle Einnahmeverluste zu decken;

7.1.5. Dies gilt auch, wenn der MIETER das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgibt. In solchen Fällen wird das in Punkt 11, „Schadensregulierung“, beschriebene Verfahren angewandt, um das Fahrzeug zu überprüfen und mögliche Schäden oder Unstimmigkeiten festzustellen. Der MIETER wird über festgestellte Schäden benachrichtigt, wobei die daraus resultierenden Kosten über die Kreditkarte des MIETERS abgewickelt werden.

7.2. Der MIETER muss das Fahrzeug in einem sauberen Zustand zurückgeben, d. h. frei von Sand und Staub, mit gereinigten Oberflächen und gereinigtem Waschbecken sowie mit gereinigtem Äußeren.

7.3. Weist das Fahrzeug Defekte, Schäden oder Verschmutzungen auf, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, insbesondere dann, wenn SIESTA CAMPERS eine außerordentliche, gründliche Außen- und Innenreinigung des Fahrzeugs vornehmen muss, ist der MIETER verpflichtet, SIESTA CAMPERS die entsprechenden Kosten für die Reparatur und / oder zusätzliche Reinigung zu erstatten.

7.3.1.   Wird das Fahrzeug in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, gleich ob im Innenraum oder äußerlich, hat der Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100,00€ zu entrichten; und

7.3.2. Bei den Modellen Grand California, Pacific und ID Buzz beträgt die Reinigungskostenpauschale bei Rückgabe in unsauberem Zustand 130,00€;

7.3.3. Wurde im Fahrzeug geraucht, haftet der MIETER mit einer Gebühr von 150,00€;

7.4. SIESTA CAMPERS behält sich das Recht vor, dem MIETER einen zusätzlichen Tagessatz in Rechnung zu stellen, wenn das Fahrzeug nach der vereinbarten Zeit von 11:00 Uhr zurückgegeben wird.

7.5. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls wird zusätzlich zu den Kosten für die Betankung eine Gebühr in Höhe von 30,00€ erhoben.

7.6. Der MIETER ist verpflichtet, neben dem Fahrzeug, alle Mietgegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Grills, Tische, Stühle, chemische Toiletten, Mountainbikes und Fahrradträger, in einem tadellosen Zustand zum vorgesehenen Rückgabetermin zurückzugeben.

7.6.1. Sollten diese bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr vorhanden oder beschädigt sein, verpflichtet sich der MIETER, SIESTA CAMPERS die vollen Kosten für den Ersatz zu erstatten.

7.7. SIESTA CAMPERS behält sich ausdrücklich und einschränkungslos das Recht vor, keine Rückerstattung zu gewähren, wenn der MIETER das Fahrzeug vor dem vereinbarten Termin zurückgibt oder nicht mehr nutzt.

7.8. Sollte das vom MIETER gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar sein, behält sich SIESTA CAMPERS das Recht vor, ein anderes Fahrzeugmodell als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Stehen keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung, hat der MIETER Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Mietpreises, wobei jedoch keine weitere Entschädigung in Betracht kommt.

7.9. Wird das Fahrzeug in beschädigtem Zustand zurückgegeben, entscheidet SIESTA CAMPERS nach eigenem Ermessen, ob es ersetzt oder repariert wird. Der MIETER ist jedoch verpflichtet, für solche Schäden aufzukommen, wenn sie nicht durch die gewählte Schutz abgedeckt sind.

8. Während des mietzeitraums

8.1. Der MIETER ist verpflichtet, SIESTA CAMPERS folgende Kosten zu erstatten:

8.1.1. Mögliche Strafzettel, Bußgelder oder Strafen während des Mietzeitraums;

8.1.2. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,00€ für alle Bußgelder innerhalb des ursprünglichen Buchungslands und 70,00€ pro Bußgeld, wenn diese außerhalb des ursprünglichen Buchungslands verhängt werden;

8.1.3.  Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ für die Aktivierung des Mautsystems sowie alle Gebühren, die während des Mietzeitraums bei der Mauterfassung anfallen. Dieser Service ermöglicht über ein im Eigentum von SIESTA CAMPERS befindliches Identifizierungsgerät die Bestimmung der Höhe der Mautgebühr im Hinblick auf ihre Erhebung im Rahmen der elektronischen Mautdienste, die auf den zu diesem Zweck ordnungsgemäß ausgestatteten Straßeninfrastrukturen erbracht werden, wobei der MIETER während der Laufzeit des Vertrags die alleinige Verantwortung für die vollständige Zahlung der Beträge trägt;

8.1.4. Alle Drittschäden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht gemeldet wurden, sowie die damit verbundenen Bearbeitungskosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug während des Mietzeitraums entstanden sind;

8.1.5.    Eine Abschleppgebühr in Höhe von 200,00€, sofern eine Pannenhilfe erforderlich ist, z. B. bei einer leeren Batterie, Festfahren im Sand, Reifenwechsel, im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel, falscher Kraftstoff.

8.1.6.    Alle anderen Gebühren oder Kosten gemäß diesem Vertrag. Hierzu gehören alle Kosten, die SIESTA CAMPERS infolge eines Verstoßes meinerseits gegen die Bestimmungen dieses Vertrags entstehen.

8.1.7.  Eine tägliche Mietgebühr für die Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Beschädigung oder eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Mietvertrags für Reparaturen stillgelegt ist;

8.2. SIESTA CAMPERS behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten, Gebühren oder Schäden, die innerhalb des Mietzeitraums entstanden sind und die bei der Rückgabe des Campers nicht gemeldet oder sofort vermerkt wurden, in Rechnung zu stellen.

8.3. Möchte der MIETER das ursprüngliche Buchungsland verlassen, muss er dies gegenüber SIESTA CAMPERS angeben und eine Genehmigung einholen, damit eine zusätzliche Schutz abgeschlossen werden kann. Versäumt es der MIETER, dies anzugeben, haftet er für die vorstehend genannte Deckung mit einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 50,00€.

9.  Nutzung des fahrzeugs

9.1. Der MIETER verpflichtet sich hiermit, während der gesamten Dauer des Mietvertrags folgende Handlungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug zu unterlassen und nicht zuzulassen:

9.1.1. Anders als umsichtig und unter normalen Umständen zu fahren oder fahren zu lassen;

9.1.2. Anders als auf befestigten öffentlichen Straßen, Privatwegen oder in Einfahrten, d. h. am Strand oder im Gelände zu fahren;

9.1.3.  Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren zu lassen;

9.1.4. Das Fahrzeug unabgeschlossen und unbeaufsichtigt oder unbeaufsichtigt mit steckendem Zündschlüssel zurückzulassen;

9.1.5.  Das Fahrzeug weiterzuvermieten und für Rennen, Rallyes oder Wettkämpfe zu verwenden;

9.1.6.  Ohne vorherige Zustimmung von Siesta Campers das Fahrzeug für kommerzielle Veranstaltungen, Werbung, Verkaufsförderung oder Fotos zu verwenden;

9.1.7. Das Fahrzeug zum Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder zum Ziehen von Anhängern zu verwenden;

9.1.8. Das Fahrzeug von anderen Fahrern bewegen zu lassen, als von den im Mietvertrag angegebenen;

9.1.9. Das Fahrzeug durch Eintauchen in Salzwasser oder Kontakt mit Salzwasser zu beschädigen;

9.1.10. Das Fahrzeug Rauch oder offenen Flammen, wie z. B. Kerzen auszusetzen;

9.1.11. Das Fahrzeug zu bewegen, wenn eine mechanische Störung vorliegt;

9.1.12. Im Fahrzeug ohne ausreichende Belüftung zu Kochen. Gegebenenfalls muss beim Kochen das Dach hochgestellt oder für geeignete Belüftung gesorgt werden;

9.1.13. Das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung außerhalb Portugals zu bewegen.

9.2. Möchte der MIETER das ursprüngliche Buchungsland verlassen, muss SIESTA CAMPERS hierüber informiert werden und eine Genehmigung erteilen, damit eine zusätzliche Schutz abgeschlossen werden kann. Versäumt es der MIETER, dies anzugeben, wird er für die oben genannten Kosten mit einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 50,00€ zur Verantwortung gezogen.

9.3. Der MIETER muss SIESTA CAMPERS sofort benachrichtigen, wenn er während des Mietzeitraums Mängel am Fahrzeug oder der Wohn- und Campingausrüstung feststellt.

9.4. SIESTA CAMPERS ist berechtigt, Entschädigungen für technische Mängel während des Mietzeitraums zu bewilligen oder auch nicht, wenn der MIETER die vorgeschlagenen Lösungen zur Behebung und Reparatur dieser Mängel ablehnt;

9.4.1. Weigert sich der MIETER, die von SIESTA CAMPERS veranschlagten Reparaturen vorzunehmen, haftet er für alle Folgeschäden und Kosten, die sich hieraus ergeben;

9.5. Sollte ein Austausch der Gasflasche durch den MIETER erforderlich sein, darf ausschließlich eine identische Gasflasche als Ersatz verwendet werden. Die Nichtbeachtung hat den Verlust des Anspruchs auf Erstattung zur Folge. Tauscht der MIETER die leere Flasche nicht gegen eine neue aus, wird eine Gebühr von 50,00€ berechnet.

9.6. Der MIETER erklärt sich mit den folgenden Bestimmungen für die Vermietung von klassischen Fahrzeugen (Oldtimern) einverstanden:

9.6.1. Nutzungsbeschränkung auf 100 Kilometer pro Tag. Nach Ablauf des Mietzeitraums wird jeder über die zulässige Höchstgrenze hinausgehende Kilometerstand erfasst und dem MIETER zu einem Satz von 0,75€ für jeden zusätzlichen Kilometer in Rechnung gestellt.

9.6.2. Es ist ausdrücklich untersagt, mit diesen Fahrzeugen das Gebiet der Algarve zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird unverzüglich eine Gebühr von 1.000,00€ von der Kaution abgezogen. Darüber hinaus behält sich SIESTA CAMPERS das Recht vor, den Mietvertrag für den Van nach eigenem Ermessen fristlos zu kündigen;

9.7. Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der die Ortung der Fahrzeuge im Falle eines Fahrzeugdiebstahls erleichtert. Wird das Fahrzeug aus dem Grenzbereich bewegt, aktiviert es einen Geofence, woraufhin der MIETER von SIESTA CAMPERS kontaktiert wird, um das Fahrzeug zurückzugeben.

9.8. Falls der MIETER sich für ein Flash-Angebot entscheidet, werden folgende Kilometerbeschränkungen angewendet:

9.8.1. Die erlaubte Distanz für Einwegfahrten von Faro nach Lissabon, von Lissabon nach Porto und/oder in die entgegengesetzte Richtung ist auf 500 Kilometer begrenzt; für Fahrten zwischen Faro und Porto, in beide Richtungen, liegt das Limit bei 1.000 Kilometern.

9.8.2. Sollte der MIETER die festgelegte Kilometerobergrenze überschreiten, behält sich SIESTA CAMPERS das Recht vor, einen Aufschlag von 0,75€ für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer zu erheben.

10. Schutz und haftung

10.1.  Bei Verletzung der Bedingungen dieses Vertrages übernimmt der MIETER die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug und an Dritten. Der MIETER ermächtigt SIESTA CAMPERS in diesem Fall, die gesamte Kaution einzubehalten.

10.2.  Der MIETER erkennt hiermit an, dass der Abschluss einer Kaskoversicherung (Collision Damage Waiver) nicht zum Ausschluss, zur Verringerung oder anderweitigen Einschränkung seiner Haftung für Schäden an Reifen, Windschutzscheibe, Fahrgestell, Innenausstattung, zusätzlichen Mietgegenständen und Wohnausstattung führt.

10.3. Bei Schäden am Fahrzeug durch Fahrlässigkeit des MIETERS wird, sofern sich die ursprüngliche Kaution zur Deckung der Kosten für die notwendigen Reparaturen als unzureichend erweist, unverzüglich eine zusätzliche Kaution in Höhe von 2.000,00€ von der Kreditkarte des MIETERS abgebucht und so lange einbehalten, bis eine vollständige Schadensbeurteilung durchgeführt und abgeschlossen wurde.

Mit dem kompletten Schutz wird die Selbstbeteiligung des MIETERS im Schadensfall oder bei einem Unfall auf 0€ reduziert. Unbeschadet dessen sind hiervon Schäden an Folgendem ausgenommen:

  • Seitenscheiben oder die Heckscheibe.

Mit dem Standard-Schutz wird die Selbstbeteiligung des MIETERS im Schadensfall oder bei einem Unfall auf 450,00€ reduziert. Unbeschadet dessen sind hiervon Schäden an Folgendem ausgenommen:

  • Schäden an den Seitenscheiben, den rückwärtigen Scheiben und der Heckscheibe.

Mit dem Basis-Schutz wird die Selbstbeteiligung des MIETERS im Schadensfall oder bei einem Unfall auf 2.000,00€ reduziert. Unbeschadet dessen sind hiervon Schäden an Folgendem ausgenommen:

  • Passagiere.
  • Schäden an der Windschutzscheibe, den rückwärtigen Scheiben und der Heckscheibe.
  • Kosten für Reifenschäden oder Reifenpannen.

Keine der CDW-Schutz deckt Folgendes ab:

  • Schäden im Innenraum;
  • Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 13 aufgeführt sind, fallen ebenfalls ausdrücklich nicht unter die Deckung dieses Schutz;
  • Beschädigte oder verschmutzte Sitze;
  • Beschädigung des Fahrgestells;
  • Schäden durch die Benutzung des Fahrzeugs abseits asphaltierter Straßen.
  • Schäden durch Vandalismus, z. B. die Kosten für den Austausch von Fenstern und Schlössern sowie alle Schäden, die durch Einbruch oder Vandalismus am Campervan entstehen.
  • Alle Schäden am Dach des Campervans. Dazu gehören unter anderem alle Hebemechanismen, Oberlichter, Planen, Dachgepäckträger und beschädigtes Glasfasergewebe.
  • Schäden am Vorzelt / an der Markise;
  • Schäden an persönlichen Gegenständen, zusätzlichen Mietgegenständen und Wohnausstattung;
  • Schäden an Kunststoff-Seitenscheiben an Wohnmobilen, die während der Fahrt offengelassen wurden.
  • Schäden durch falschen Kraftstoff;
  • Alle Kosten, die durch die Entsendung von Mechanikern aufgrund von Fahrlässigkeit der Mieter entstehen;
  • Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, die verloren gegangen, gestohlen oder im Fahrzeug eingeschlossen worden sind;
  • Schäden durch Lasten auf dem Dachgepäckträger und eventuelle Folgeschäden; Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass die Ladung korrekt gesichert ist.

10.4. Der MIETER erklärt sich einverstanden, dass die Kaution so lange einbehalten wird, bis alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs und die damit verbundenen Reparaturen berechnet worden sind.

10.5. Die Reparaturkosten sind nicht auf die Kaution beschränkt, weshalb der MIETER für alle Reparaturen haftet. Hierzu gehören die Pannenhilfe, das Ablassen von Kraftstoff und der Austausch von Teilen, die vom Händler gefordert werden, um die Fahrzeuggarantie zu erhalten.

10.6. Wie bereits in Punkt 7.9. erwähnt, entscheidet SIESTA CAMPERS bei Rückgabe des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand nach eigenem Ermessen, ob das Fahrzeug ersetzt oder repariert wird. Der MIETER ist jedoch verpflichtet, für solche Schäden aufzukommen, wenn sie nicht durch die gewählte Schutz abgedeckt sind.

11. Schadensregulierung

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinie für die Anmietung unserer Campervans an allen Standorten gilt, an denen SIESTA CAMPERS direkt tätig ist.

Haftung des MIETERS bei Schadensfällen:

Obwohl die meisten unserer Kunden vorsichtig fahren und nur wenige Zwischenfälle auftreten, sollten Sie die Vorgehensweisen kennen, nach denen sich SIESTA CAMPERS bei eventuellen Schäden richtet.

SIESTA CAMPERS hat diese Vorgehensweise zur Schadensregulierung sowie zur Klärung und Abrechnung von innerhalb des Mietzeitraums entstandenen Schäden eingeführt.

In Abhängigkeit von der Art der Schutz, die Sie bei der Anmietung gewählt haben, müssen Sie möglicherweise nicht für Schäden aufkommen, oder Sie sind nur teilweise haftbar. Lesen Sie hierzu bitte Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrags behält sich SIESTA CAMPERS ausdrücklich das Recht vor, Schäden, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstehen, direkt vom haftbaren MIETER zu fordern. Hierzu gehören unter anderem physische Schäden am Campervan und / oder Schäden, die durch mangelnde Wartung verursacht wurden, sowie Ertragsausfälle, die durch die Stilllegung des Fahrzeugs während des Zeitraums der Prüfung und Reparatur entstanden sind.
 Darüber hinaus liegt es im alleinigen Ermessen von SIESTA CAMPERS, zu entscheiden, ob die festgestellten Schäden repariert werden oder nicht, unabhängig davon, welche Kosten dem Kunden, der den Schaden verursacht hat, in Rechnung gestellt werden.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des MIETERS festgestellte Schäden

Werden bei der Rückgabe in Anwesenheit eines SIESTA CAMPERS Mitarbeiters Schäden festgestellt, werden diese vermerkt und vom MIETER mit seiner Unterschrift bestätigt. SIESTA CAMPERS informiert Sie über die konkreten Schäden und stellt Ihnen eine Rechnung mit einer Beschreibung der Reparaturkosten, einer eventuellen Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Vorfalls sowie der Ausfallzeit des Fahrzeugs und des dadurch entstandenen Ertragsausfalls aus.

Die Reparaturkosten hängen von der Art des Schadens ab:

  • Kleinere Schäden, die die Fahrsicherheit des Campervans nicht beeinträchtigen, wie z. B. Kratzer, kleine Stöße, Beulen: Diese werden auf der Grundlage unserer Preismatrix berechnet. Wir verwenden eine Schadensmatrix, um die geschätzten Reparaturkosten für jeden einzelnen Schadensfall zu ermitteln. Hierbei werden die durchschnittlichen Reparaturkosten für das Fahrzeugmodell, die branchenüblichen Arbeitsstundensätze und die Reparaturdauer sowie die Preise für die Originalteile des Herstellers berücksichtigt;
  • Größere Schäden, die eine vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs erfordern, wie z. B. Karosserieschäden, werden von Fuhrparkleitern und unabhängigen Sachverständigen bewertet und entsprechend dem Kostenvoranschlag des Sachverständigen oder den von der Reparaturwerkstatt veranschlagten Kosten in Rechnung gestellt, zuzüglich der Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Vorfalls, des Ertragsverlusts und der Ausfallzeit des Fahrzeugs.

Nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellte Schäden (z. B., wenn der Mieter den Campervan außerhalb der normalen Betriebszeiten zurückgibt)

Stellt ein SIESTA CAMPERS Mitarbeiter bei der Überprüfung nach der Rückgabe einen Schaden fest, übermitteln wir die folgenden Dokumente:

1. Aktualisierter Vertrag, mit Beschreibung der festgestellten Schäden;

2. Fotografien der Schäden;

3. Eine Schätzung der Reparaturkosten (wie vorstehend beschrieben), einschließlich der Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Vorfalls und der Ausfallzeit des Campervans.

12. Pannen

12.1. Im unwahrscheinlichen Fall einer technischen Panne ist der MIETER dazu verpflichtet:

12.1.1. SIESTA CAMPERS zu informieren, bevor eine Werkstatt aufgesucht wird.

12.1.2. Keine Reparaturen oder Wartungsarbeiten ohne vorherige Rücksprache mit SIESTA CAMPERS zu genehmigen.

12.1.3. Sich an die Empfehlungen von Siesta Campers zu halten und entweder auf die Hilfe von Siesta Campers zu warten oder den angebotenen Pannendienst in Anspruch zu nehmen;

12.2. Bei Kenntnis einer Störung, das Fahrzeug nicht zu bewegen, es sei denn Siesta Campers gibt entsprechende Anweisungen.

12.3. Die Kosten für alle Reparaturen, die durch eine rücksichtslose, fahrlässige oder unvorsichtige Nutzung des Fahrzeugs oder durch einen Verstoß gegen eine Bedingung dieses Vertrags entstehen, zu übernehmen.

12.4. Sollte eine Reparatur aufgrund von Umständen, die nicht auf eine fahrlässige oder unvorsichtige Nutzung durch den MIETER zurückzuführen sind, nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden können, verpflichtet sich SIESTA CAMPERS, je nach Verfügbarkeit einen Ersatzcamper zur Verfügung zu stellen. Steht jedoch kein Camper zur Verfügung, erstattet SIESTA CAMPERS den Betrag für alle verbleibenden Tage.

12.5. Bitte beachten Sie, dass SIESTA CAMPERS keine Rückerstattung für die Wartezeit auf die Pannenhilfe übernimmt, da dieser Service von einem separaten Drittanbieter erbracht wird.

13. Haftung bei unfällen

13.1.  Bei Unfall, Verlust oder Schaden im Rahmen der Fahrzeugnutzung muss der MIETER SIESTA CAMPERS unverzüglich in Kenntnis setzen und:

13.1.1. Die Polizei zum Unfallort rufen, um die Versicherung zu validieren;

13.1.2. Das verfügbare europäische Unfallberichtsformular ausfüllen;

13.1.3.  Namen und Anschriften von Dritten und eventuellen Zeugen ermitteln;

13.1.4. Keine Schuldanerkenntnisse leisten oder die Schuld der anderen Partei zuweisen und auch kein Vergleichsangebot oder ein anderes Angebot annehmen;

13.1.5. Nach Möglichkeit die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen und deren Kennzeichen fotografieren;

13.1.6. Siesta Campers bei der Abwicklung von Ansprüchen aus jedweden Ereignissen unterstützen, einschließlich der Bereitstellung aller relevanten Informationen und der Aussage vor Gericht auf eigene Kosten;

13.1.7. Akzeptieren, dass Siesta Campers sich bemüht, nach eigenem Ermessen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder entsprechende Campingmöglichkeiten anzubieten, je nachdem, wie lange der Urlaub noch dauert und wer die Schuld trägt;

13.1.8. Akzeptieren, dass Siesta Campers sich bemüht, fällige Beträge so schnell wie möglich zu überweisen und zur Kenntnis nehmen, dass die Abwicklung von Forderungen Dritter einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

14. Fahrlässigkeit des fahrers

14.1.  Für Schäden am Fahrzeug, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind, wie z. B. eine verbrannte Kupplung oder Kupplungsschäden durch Fahren auf unbefestigten Straßen, Parken auf hohen Bordsteinen, Schäden an den Rädern, verlorene oder beschädigte Schlüssel, Schäden am Fahrwerk, Schäden am Dach und an der Markise, Kollision von Dächern mit Bäumen, vergessenes Schließen des Daches und daraus resultierende Schäden, Kraftstoff im Trinkwasser sowie Schäden im Innenraum werden dem MIETER stets die Reparaturkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. SIESTA CAMPERS prüft, ob ein Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, und schätzt die Höhe des Schadens, bis eine Entscheidung vorliegt.

14.2.  Die erste Einschätzung des Schadensumfangs erfolgt durch einen eigenen Mechaniker bei SIESTA CAMPERS. Nach erfolgter Reparatur wird eine Gesamtrechnung ausgestellt. Keiner der verfügbaren Schutzbriefe deckt fahrlässig verursachte Schäden ab.

14.3.  Gelangt Kraftstoff in die Wassertanks, müssen die Wassertanks, Wasserleitungen und Wasserhähne entfernt und ersetzt werden. Kraftstoffe sind hochgefährliche Chemikalien, daher wird das System nicht durch SIESTA CAMPERS gereinigt, sondern stets ersetzt. Alle Kosten, die durch diesen Ersatz entstehen, gehen zulasten des MIETERS. Keiner der angebotenen CDW-Pakete deckt die Kosten hierfür ab.

14.4.  Für Schäden, die durch die Verwendung der Markise bei starkem Wind, Regen oder einer anderen unsachgemäßen Verwendung entstehen, haftet stets der MIETER. Nachts, bei starkem Wind oder Regen sollte die Markise nicht offengelassen werden.

14.5. Bei Ausfall des Fahrzeugs aufgrund von Fahrlässigkeit des MIETERS gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen kann ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Beschaffung dieses Ersatzfahrzeugs ist jedoch eine neue Kaution in Höhe von 2.000€ erforderlich.

14.6. SIESTA CAMPERS behält sich das Recht vor, jeden Fahrzeugausfall zu bewerten und dementsprechend zu verrechnen. Die Entscheidung über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs nach einem solchen Ausfall liegt allein im Ermessen von SIESTA CAMPERS.

14.7. Sollte der MIETER die Schlüssel verlegen oder im Fahrzeug einschließen und ein Ersatzschlüssel erforderlich sein, verlangt SIESTA CAMPERS als Sicherheit die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 250€.

14.8. Der MIETER erkennt an, dass das Fahren mit aktivierten Warnleuchten Sicherheitsrisiken bergen kann und stimmt zu, SIESTA CAMPERS umgehend über solche Vorfälle zu informieren. Des Weiteren verpflichtet sich der MIETER, den Eigentümer von jeglichen Ansprüchen, Verlusten oder Kosten freizustellen, die durch die Nichteinhaltung dieser Klausel seitens des MIETERS entstehen.

14.9. Betreibt der MIETER das gemietete Fahrzeug, während rote oder gelbe Warnleuchten aktiviert sind, übernimmt der MIETER die volle Verantwortung für jegliche Schäden, die aus solch fahrlässigem Betrieb resultieren.

15.Vertragsende

15.1.  Der MIETER akzeptiert, dass SIESTA CAMPERS diesen Vertrag jederzeit kündigen und das Fahrzeug ohne Ankündigung wieder in Besitz nehmen kann und dass er die entsprechenden Kosten für die Wiederinbesitznahme des Fahrzeugs, einschließlich der Abschleppkosten trägt, falls der MIETER:

15.1.1. Einen Punkt dieser Vereinbarung verletzt hat;

15.1.2. Er das Fahrzeug durch Betrug oder falsche Angaben in Besitz genommen hat; oder

15.1.3. Das Fahrzeug offensichtlich verlassen wurde;

15.1.4. Das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben wird oder SIESTA CAMPERS Gründe hat zu glauben, dass das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben wird.

15.1.5. Das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung durch SIESTA CAMPERS außerhalb des ursprünglichen Buchungslandes bewegt wird;

15.1.6. Klassische Fahrzeuge (Oldtimer) aus der reisebeschränkten Region der Algarve herausbewegt werden.

15.1.7. SIESTA CAMPERS behält sich das Recht vor, das Mietverhältnis zu beenden oder die Bereitstellung eines anderen Ersatzfahrzeugs unter schwerwiegenden Umständen zu verweigern. Unter solche Umstände fallen Umstände unter anderem übermäßig teure Reparaturen oder Ausfälle, die aufgrund von Fahrlässigkeit auftreten und nicht innerhalb der normalen Bedingungen liegen.

16. Datenshutz

SIESTA CAMPERS ist die Privatsphäre äußerst wichtig. Wir speichern Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Kommunikation in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Empfänger der Daten der Mieter können Logistikdienstleister oder Zahlungsdienstleister sein. Darüber hinaus verwenden wir die Daten zu Werbezwecken. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange wie erforderlich, um die in dieser Datenschutzerklärung dargelegten oder gesetzliche und behördliche Zwecke zu erfüllen. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke mittels Kontaktaufnahme widersprechen.